Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überführung von PKW auf eigener Achse

 

1. Vertragsgegenstand:

Die Firma Stefan Reindl Fahrzeugtransfer (im Folgenden „der Auftragnehmer“ genannt) überführt den PKW des Auftraggebers auf eigener Achse von einem vereinbarten Startpunkt zum Zielort.

 

2. Beauftragung und Vertragsabschluss:

a. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und wird erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.

b. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.

 

3. Fahrzeugübergabe:

a: Der Auftraggeber bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person (Vollmacht muss dem Auftagnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nachgewiesen werden können) stellt das Fahrzeug in einem betriebsbereiten Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereit.

b: Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer für die Abholung bzw. die Auslieferung jeweils ein Zeitfenster von 2 Stunden abweichend von der tatsächlich gewünschten Abholung bzw. Auslieferung wegen eventueller Planungsunsicherheiten wie Bahnverspätung, Stau oder ähnliches, einzuräumen.

c: Das Fahrzeug darf nicht beladen sein. Es dürfen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen mitzuführenden Gegenstände (wie Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten o. ä.) sowie zur Ausstattung des Fahrzeugs gehörende Gegenstände im Fahrzeug sein. Reifen (mit oder ohne montierte Felgen) dürfen ebenfalls im Fahrzeug sein, sofern sie zum jeweils zu überführenden Fahrzeug gehören.

 

4. Haftung:

a. Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Fahrzeug, die während der Überführung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

b. Schäden, die auf normale Abnutzung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Haftung

 

5. Versicherung:

a. Der Auftragnehmer sichert das Fahrzeug während der Überführung gegen Haftpflichtschäden ab.

b. Zusätzliche Versicherungen oder Deckungen müssen gesondert vereinbart werden.

 

6. Vergütung:

a. Die Vergütung richtet sich nach der letzten Version unserer Preisliste und ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

b.Zusatzleistungen (z. B. Reifen- oder Kennzeichenhandling) oder Mehrkosten (wie z. B. Wartezeit am Startort oder Zielort) werden dem Auftraggeber gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt.

c. Reisekosten werden dem Auftraggeber gemäß unserer Preisliste in Rechnung gestellt.

 

7. Stornierung:

a. Eine Stornierung seitens des Auftraggebers muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.

b. Bei Stornierungen fallen Stornogebühren gemäß der Preisliste in der letzten Version an.

 

8. Sonstige Bestimmungen:

a. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

b. Erfüllungsort ist der vereinbarte Zielort.

c: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

Unsere Preisliste ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Mit der Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die AIlgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Stand: Dezember 2023

 

 

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